
Liebe Angehörige und Besucher und Besucherinnen,
Besuche bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen grundsätzlich erlaubt. Unsere Bewohner*innen können laut den aktuellen Einschränkungen von maximal 2 Personen für 2 Stunden/Tag besucht werden. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Um Ihnen einen Besuch bei Ihren Angehörigen zu ermöglichen, sind Sie ab dem 17.12.2020 verpflichtet, einen Nachweis über einen negativen PoC-Antigen- oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wir bieten Ihnen an, Montag-Freitag bis 13:30Uhr einen kostenfreien PoC-Antigen-Test (Schnelltest) vor Ort durchzuführen. Dabei richten wir uns nach der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV‑2“ des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30.11.2020. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum durch geschultes Fachpersonal entnommen.
Bitte finden Sie sich für die Durchführung des Tests mindestens 30 Minuten vor Ihrem Besuchstermin am Empfang des Lazarus Haus Berlin ein.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Sonntag 10:00 bis 19:00 Uhr
(Wenn Ihnen ein Besuch zu diesen Zeiten nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte per E‑Mail an die Einrichtungsleitung p.reusch@lobetal.de)
Für einen Besuch ist weiterhin eine Terminbuchung notwendig. Besuchstermine können von Montag bis Sonntag in der Zeit von 13:30 bis 15:00 Uhr telefonisch mit dem Empfang (Tel.: 030/ 467 05 0) vereinbart werden. Wir bitten um Verständnis, dass Termine frühestens für den Folgetag vergeben werden können.
Besuche können zurzeit nur in den Bewohnerzimmern (bzw. Wohnetagen), im Festsaal oder im Garten stattfinden. Die Besuchsdauer ist allgemein auf zwei Stunden begrenzt, um möglichst vielen Bewohnern Besuche zu ermöglichen.
Besuche bei schwerstkranken oder sterbenden Bewohnern sind von dieser Regelung ausgenommen.
Alle Besucher sind verpflichtet, sich am Empfang auf der Besucherliste unter Angabe ihres Namens und ihrer Telefonnummer oder E‑Mail-Adresse einzutragen.
Für alle Besucher gelten in der gesamten Einrichtung weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- einen Abstand von mindestens 1,5m zu den hier lebenden- und arbeitenden Menschen einzuhalten
- das ständige Tragen einer FFP2-Maske (selbst mitzubringen)
- außerdem sind Besucher angehalten, sich die Hände bei Betreten und Verlassen der Einrichtung und ggf. der Wohnbereiche zu desinfizieren
- Besuchern mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, Verlust von Geruchs-und Geschmackssinn, Durchfall und Erbrechen (allg. Unwohlsein) ist der Zutritt untersagt
Mit freundlichen Grüßen
Peter Reusch
Einrichtungsleitung
Mehr zur Corona-Situation erfahren Sie unter der Rubrik “Einblicke”.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Konzept im Zuge der aktuellen Pandemiesituation (gültig ab 12.05.2021)